Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2017: Energieausweis neu

17.10.2017

Mit 1. Juli 2017 gilt nun auch in Oberösterreich die OIB Richtlinie 2015. Diese bringt in Hinsicht auf die Energieausweise einige deutliche Unterschiede im Vergleich zur bisher gültigen OIB RL 2011.

Neu ist vor allem, dass der Nachweis über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nicht nur über den Heizwärmebedarf (HWB) und in weiterer Folge über den Endenergiebedarf (EEB), sondern auch über den Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) erfolgen kann. Effiziente Heizkessel, PV- und thermischer Solaranlage sowie Wohnungslüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung verbessern den Gesamtenergieeffizienzfaktor und erfüllen somit auch mit einer mäßig gedämmten Gebäudehülle die gesetzlichen Anforderungen.


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