Objekt-Sicherheitsprüfung: das „Pickerl“ fürs Gebäude

22.06.2017

Eigentümer und Verwalter von Wohn- und Nichtwohngebäuden haben die gesetzliche Verpflichtung, für eine gefahrlose Benutzung ihres Hauses und Grundstückes zu sorgen. Um Risikofaktoren oder Schäden im und rund um das Gebäude zu entdecken, gibt es jetzt eine effiziente und fachgerecht protokollierte Begutachtung nach ÖNORM durch zertifizierte Sachverständige des IfEA Instituts für Energieausweise.

Eigentümer und Verwalter von Wohn- und Nichtwohngebäuden haben die Verpflichtung, für eine gefahrlose Benutzung ihres Hauses und Grundstückes zu sorgen. Diese Verpflichtung besteht natürlich aus moralischer Hinsicht, jedoch auch gesetzlich. Die ÖNORM B 1301 stellt bei der Überprüfung von Nicht-Wohngebäuden den Stand der Technik dar und ist zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht anzuwenden. Diese Norm sieht eine jährliche Überprüfung der Gebäude vor, ähnlich dem Pickerl beim Auto.
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