Mit Oktober startet CBAM-Einführung

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Carbon Border Adjustment Mechanism © European Commission

04.10.2023

CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist ein neues Klimaschutzinstrument der Europäischen Union (EU). Es ist neben dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) ein Schlüsselelement des „Fit for 55“-Pakets der EU. Die CBAM-Verordnung (CBAM-VO) ist bereits in Kraft getreten und sieht bereits ab 1. Oktober 2023 erste Berichtspflichten vor. Betroffen sind alle Unternehmen, die bestimmte Warengruppen von außerhalb der EU einführen.

Ab 1. Jänner 2026 müssen beim Import bestimmter Waren, bei deren Produktion in Drittländern Treibhausgase (THG) ausgestoßen wurden, CBAM-Zertifikate erworben werden. Die Menge der zu erwerbenden CBAM-Zertifikate richtet sich nach den bei der Produktion entstandenen THG-Emissionen. Der Preis der CBAM-Zertifikate richtet sich nach dem Preis der EU-ETS Zertifikate. Die durch CBAM auf Importe auferlegten Kosten entsprechen also jenen, die bei Produktion innerhalb der EU durch den Ausstoß von THG und den damit einhergehenden Erwerb von EU-ETS-Zertifikaten entstanden wären.


Im Oktober 2023 startete nun die Übergangsphase. Während der Übergangsphase bestehen für Einführer von CBAM-Waren Berichtspflichten, jedoch müssen zu diesem Zeitraum noch keine CBAM-Zertifikate erworben werden. Der erste Bericht muss bis spätestens 31. Jänner 2024 abgegeben werden.


Zeitschiene für stufenweise Einführung

1. Oktober 2023 – 31. Dezember 2025

  • Quartalsmäßige Berichtspflicht ohne finanzielle Verpflichtung
  • Ermittlung und Dokumentation von Emissionsdaten

1. Jänner 2025

  • Einführer von definierten CBAM-Waren müssen die Zulassung beantragen

1. Jänner 2026

  • Beginn der Kostenverrechnung der Treibhausgasemissionen


Ziel von CBAM ist es, eine vergleichbare Bepreisung von THG-Emissionen in der Produktion von Gütern herbeizuführen – unabhängig davon, ob Güter innerhalb der EU produziert oder importiert wurden. Dies soll insbesondere das Risiko reduzieren, dass Produktionsstätten in Länder mit weniger stringenten Klimaauflagen als innerhalb der EU verlagert werden (Carbon Leakage). Darüber hinaus soll durch diese europäische Maßnahme ein monetärer Anreiz für Produzenten in Nicht-EU-Länder geschaffen werden, die THG-Emissionen im Herstellungsprozess zu senken. 

Betroffene Warengruppen:

  • Düngemittel (einschließlich Vorprodukten, u. a. Ammoniak, Kaliumnitrat)
  • Zement (auch Ziegel und Tonerdezement, anderer kaolinhaltiger Ton und Lehmwaren)
  • Eisen (agglomerierte Eisenerze und -konzentrate) und Stahl (einschließlich nachgelagerter Produkte)
  • Aluminium (einschließlich nachgelagerter Produkte)
  • elektrische Energie
  • Wasserstoff

>> Leitlinien für EU Importeure 


Registrierung CBAM-Meldeportal

Das Portal zur Registrierung ist noch im Entstehen und soll in Kürze fertiggestellt werden. Die EU arbeitet gerade noch an der Finalisierung des einheitlichen Portals. Dazu wird ebenfalls ein E-Learning-Portal angeboten.


Schulungsangebote der EU Kommission

Die EU Kommission bietet eine eigene Schulungsreihe zu den jeweiligen Warengruppen an, welche im Nachgang als Abruf und die Dokumente zum Download verfügbar sein werden.

>> Customs & Tax EU Learning Portal

>> Mehr Info