Revision PEFC CoC 2020 und ISO 38200

Managementsysteme von Quality Austria

© Pexels/Kelly Lacy
© Pexels/Kelly Lacy

02.02.2021

Nachdem PEFC International die CoC Standards am 17. Januar 2020 genehmigt hat und nun auch die Akkreditierungsvoraussetzungen durch PEFC International und EA (European Accreditation) geschaffen wurden, ist es nun für die Quality Austria möglich, sich Mitte Februar 2021 dem Re-Akkreditierungsaudit zu stellen für:

  • PEFC ST 2001:2020 – Richtlinie für die Verwendung der PEFC-Warenzeichen – Anforderungen, Ausgabe 14. Februar 2020
  • PEFC ST 2002:2020 – Produktkettennachweis für Holzprodukte – Anforderungen, Ausgabe 14. Februar 2020

Neben FSC® CoC und PEFC CoC Audits bietet die Quality Austria auch bereits im nicht akkreditierten Bereich ISO 38200 CoC Audits an. Hier hat die Quality Austria einen klaren USP gegenüber anderen Zertifizierungsstellen, da viele die ISO 38200 nicht anbieten. Nun haben wir die Möglichkeit, auch für die ISO 38200:2018 die Akkreditierung für diese CoC-Produktzertifizierung anzustreben.

Übergangsfrist für den neuen PEFC CoC Standard

Die Übergangsfrist wurde ursprünglich für den 18. August 2021 festgelegt, aber aufgrund von COVID 19 wurde die Frist bis 14. Februar 2022 verlängert. Daraus lässt sich ableiten:

  • letzter Tag eines Audits nach der 2013-Version des Standards: 14. Februar 2022
  • letztendlich haben Organisationen also bis zum 14. Februar 2023 Zeit, um sich nach der 2020-Version zertifizieren zu lassen

Bevor die Quality Austria akkreditierte Zertifikate ausstellen kann, muss noch der Bescheid nach dem Akkreditierungsaudit durch die Akkreditierung Austria abgewartet werden. Wir werden unsere PEFC Kund*innen hier wieder rechtzeitig informieren.

Empfehlungen nach der formellen Zulassung von Quality Austria

  • Die PEFC CoC zertifizierten Unternehmen steigen beim nächsten Überwachungsaudit um. Ihr Lead Auditor bzw. Ihre Lead Auditorin wird Sie dazu rechtzeitig informieren.
  • Erst-Zertifizierungen werden nur mehr nach den revisionierten PEFC Standards 2020 erfolgen.

Revision – Kurzübersicht der Änderungen

  • Auf Basis des Akkreditierungsstandards hat die Quality Austria zusätzliche Meldepflichten, diese werden im neuen Zertifizierungsprogramm als Ergänzung zu den AGBs beschreiben.
  • Umreihung der Kapitelstruktur in der Norm: die Anforderungen an das Managementsystem inkl. Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit wurde nun nach vorne gereiht. Es folgen die Normabschnitte Identifizierung der Eingänge und Deklaration der Ausgänge, Chain of Custody Methoden, Due Dilligence (kurz DDS (wird in Anhang 1 noch genauer beschrieben)). In Anhang 2 werden die Voraussetzungen/Anforderungen für Multi-Site beschrieben.
  • Es wurden Begriffe wie Beschwerden, gleichwertiges Eingangsmaterial, Outsourcing, Multi-Site, physische Trennung, etc. ergänzt bzw. präzisiert.
  • Der Beriff „controversial sources“ wurde im Verständnis erweitert. Denn es gilt außerhalb des Geltungsbereichs der PEFC CoC Zertifizierung: … wenn die Organisation von begründeten Bedenken Kenntnis erlangt oder Beschwerden erhalten hat, dass Holzrohstoffe/-produkte aus illegalen Quellen stammen (siehe Definition „Umstrittene Quellen“, 3.7a) dürfen diese nicht am Markt in Verkehr gebracht werden.
  • Die Gültigkeit des PEFC CoC-Zertifikats des Lieferunternehmens wird auf der PEFC-Internetseite (pefc.org) überprüft und das Zertifikat als pdf-Ausdruck als Nachweis aufbewahrt.
  • Die Berechnungsmethoden „Einfacher Prozentsatz“ und „Rollender Prozentsatz“ sowie die Übertragungsmethode des „durchschnittlichen Prozentsatzes“ werden jetzt unter dem Begriff „Prozentsatzmethode“ zusammengefasst. Die Kreditmethode wird nun als separate CoC-Methode ausgewiesen.
  • Die Due Dilligence (kurz DDS) wurde nachgeschärft, um die Klarheit zu fördern.
  • Statt vom Labelling wird nun vom PEFC Warenzeichen gesprochen.
  • Voraussichtlichen muss auch ein neuer Logo-Nutzungsvertrag zwischen der nationalen PEFC Organisation (z. B. PEFC Austria) und dem zertifizierten Unternehmen abgeschlossen werden. Dies wird seitens der nationalen PEFC Organisation (z. B. PEFC Austria) noch abgeklärt.
  • Die Unterzeichnung eines Logonutzungsvertrages ist verpflichtend – die Nutzung der Warenzeichen ist freiwillig.
  • Die offiziellen PEFC Deklaration wurden nachgeschärft und nur noch diese sind zulässig.
  • ACHTUNG: Quality Austria muss mit dem Umstieg auch neue Zertifikatsnummern ausstellen, weil der neue Akkreditierungsstandard konkrete formale Vorgaben macht. Diese sind in das Managementsystem einzuarbeiten.

www.qualityaustria.com 


zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren: