EU-Taxonomie-Verordnung: Was bedeutet sie für Organisationen?

Weitere Schritte für Unternehmen

Axel Dick, Business Developer für Umwelt und Energie, CSR, Quality Austria
Axel Dick, Business Developer für Umwelt und Energie, CSR, Quality Austria © Quality Austria

05.07.2022

Es gibt weltweit mehr und mehr Gesetze, Verordnungen und Initiativen, die Unternehmen in die Pflicht nehmen, ihre nachhaltigen Leistungen transparent offenzulegen. Alle Maßnahmen haben zum Ziel, Einheitlichkeit darüber zu schaffen, was nachhaltiges Wirtschaften konkret bedeutet und wie man dieses objektiv belegen kann. Gleichzeitig soll Kund:innen damit die Entscheidung für nachhaltige Produkte und nachhaltige Dienstleistungen erleichtert werden. Der EU-Green Deal setzt voraus, dass die EU bis 2050 CO2-neutral werden soll. Ein zentraler Bestandteil dieses EU-Aktionsplans ist die Taxonomie-Verordnung.

Was ist die EU-Taxonomie-Verordnung?

Die Taxonomie-Verordnung – als Teil des EU-Green Deals – ist ein Klassifizierungssystem mit sechs Umweltzielen, das bereits 2020 in Kraft getreten ist. Die Verordnung enthält Bedingungen, wann eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig betrachtet wird und wann nicht.

Die Verordnung hatte nicht zuletzt auch maßgeblichen Einfluss auf die Finanzwirtschaft bzw. die damit verbundene Finanzierung von Projekten, da so nachhaltige Investitionen bzw. nachhaltiges Wirtschaften gefördert werden soll.

„Mithilfe dieses Aktionsplans der EU-Kommission soll die Umlenkung der Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen, die Reduktion der Risiken durch Umweltzerstörung und Ressourcenknappheit sowie die Förderung von Transparenz und langfristigem Denken in der Finanz- und Wirtschaftswelt gelingen“, erklärt Axel Dick, Business Developer für Umwelt und Energie, CSR, Quality Austria.


Nachhaltigkeit messbar

Unternehmen können somit herausfinden bzw. darlegen, inwiefern sie gemäß Taxonomie-Verordnung konform wirtschaften. Kund:innen erhalten zugleich mehr Einsicht dank transparenter Offenlegung. Die Taxonomie-Verordnung gilt auch als wichtiges Maß, Greenwashing zu unterbinden, da klar geregelt und beschrieben wird, welche Aktivitäten als „grün“ bzw. nachhaltig gelten. Die Berichtspflicht ist ein weiterer Schritt in der Annäherung zwischen Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung.

Zudem wird ab 2023 mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine Erweiterung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) in Kraft treten. Ab 1. Januar 2026 soll die Pflicht der nicht-finanziellen Berichterstattung für alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen gelten.

Weitere Schritte für Unternehmen

Unternehmen müssen ihre Tätigkeiten analysieren und Prozesse aufbauen bzw. fortlaufend verbessern, um die Kennzahlen berichten zu können. Ein erster Schritt kann beispielsweise ein Audit oder die Ermittlung der unternehmensbezogenen CO2-Emissionen sein. 

„Ohne Managementsystem wird man nur schwer in der Lage sein, den Berichtspflichten nachzukommen, da die aktuellen Entwürfe im Grunde einen Managementansatz sowie robuste Prozesse für eine effektive und effiziente Datenerhebung voraussetzen“, so der qualityaustria Experte Dick weiter.

Die Umweltziele der Taxonomie-Verordnung sind in vielen Punkten kompatibel mit den Zielsetzungen eines Integrierten Managementsystems (IMS) zur Verbesserung der umwelt-, energie- und arbeitssicherheits- bzw. gesundheitsbezogenen Leistungen.

Viele der Themen und Ziele der Taxonomie-Verordnung, etwa im Bereich Umwelt (u. a. Klimawandel und -anpassung, Kreislaufwirtschaft oder Biodiversität), CSR (faire Entlohnung sowie die Einhaltung der Menschenrechte) oder Governance (Risiko Management oder Anti-Korruption) stehen in Korrelation mit den von diversen ISO Standards (z. B. ISO 14001, ISO 31000 oder ISO 37001) geforderten Aspekten. Somit können z. B. mithilfe eines Umweltmanagementsystems wesentliche Punkte analysiert, priorisiert und die ständige Verbesserung von Prozessen vorangetrieben werden. Die ISO 14001 hilft etwa, auf Fragen der Finanzwirtschaft vorbereitet zu sein.

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