EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2018 – Einhaltungspflicht ab 25.05.2018

08.03.2018

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2018 und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 treten mit 25.05.2018 in Kraft.

Mit der DSGVO werden die Regeln über personenbezogene Daten, die Pflichten der Verantwortlichen und die Rechte der Betroffenen EU-weit vereinheitlicht. Die Nicht-Einhaltung der betreffenden Vorschriften kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

ConPlusUltra bietet gemeinsam mit der Kanzlei Urbanek & Rudolph Rechtsanwälte OG Dienstleistungen rund um den Datenschutz, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Lesen Sie hier mehr zu unseren Leistungen zur Datenschutz-Grundverordnung.

 Damit Unternehmen Ihre Compliance im Datenschutzrecht sicherstellen können, bieten wir (neben Schulungen in der ConPlusUltra Akademie) gemeinsam mit der Kanzlei Urbanek & Rudolph Rechtsanwälte OG spezifische Dienstleistungen rund um den Datenschutz.

 

Diese umfassen:

 Datenschutzaudit

 Dabei wird der Ist-Zustand im Unternehmen erhoben und auditiert. Ziel ist, die erforderlichen Dokumentationen zum Nachweis der Compliance zu erheben und diese auf rechtliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Sollten sie nicht entsprechen, wird das aufgezeigt, Maßnahmen besprochen und festgelegt.

 

Prozessdefinition und Organisationsaufbau

 In weiterer Folge werden die Prozesse definiert, damit auch zukünftig die Anforderungen des Datenschutzes sichergestellt sind. Umfasst sind auch die Aufbauorganisation und die Ablauforganisation. Insgesamt orientieren sich diese Leistungen an geltenden Managementnormen (zB ISO 19600 - Compliance Management Systeme).

Gemeinsam mit dem Kunden werden Prozessbeschreibungen für Zuständigkeiten, Abläufe und Dokumentationsanforderungen festgelegt und dokumentiert. Dabei wird auch darauf geachtet, dass Abläufe für das Unternehmen praktikabel und effektiv sind und den laufenden Betrieb nicht unnötig belasten. Unsere Kunden erhalten eine leicht verständliche Aufstellung der für sie relevanten Rechtsquellen, in der die abgeleiteten Pflichten verzeichnet sind. Dieses Rechtsregister kann bei Bedarf auch in bestehende Rechtsdatenbanken integriert werden.

 

Systematische Rechtsinformation 

Änderungen und neue EU- und nationale Rechtsquellen werden laufend für unsere Kunden identifiziert und evaluiert. Die Kunden erhalten in Zwei-Monatsabständen eine Kurzbeschreibung der Änderungen per e-mail. So entgeht keine relevante Rechtsänderung. Auch die Aktualisierung der Dokumentation des Rechtsregisters erfolgt regelmäßig. ConPlusUltra und die Kanzlei Urbanek & Rudolph Rechtsanwälte OG stehen natürlich für Beratungsleistungen zur Verfügung.

 

Externer Datenschutzbeauftragter 

Bestimmte Verantwortliche müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, auch eine freiwillige Benennung ist zulässig, wobei der Datenschutzbeauftragte extern bestellt werden kann. Der Datenschutzbeauftragte hat zahlreiche datenschutzrelevante Aufgaben weisungsfrei wahrzunehmen.

 

ConPlusUltra bietet diese Dienstleistungen an und stellt Ihrem Unternehmen gerne den externen Datenschutzbeauftragten.

 

Akademie+ Seminar

Unser nächstes Seminar „Datenschutzgrundverordnung und Aktuelles zum Datenschutzrecht“ findet am 26.04.2018 in St. Pölten statt.

Hier gelangen Sie zum  Programm des Seminares und hier zur Anmeldung.

 

Nutzen Sie diese Services von ConPlusUltra und der Urbanek & Rudolph Rechtsanwälte OG und stellen Sie so Ihre Compliance auch im Datenschutzrecht sicher.

 

Ihre Ansprechpartner 

ConPlusUltra GmbH

Mag. iur. Peter Gratzl

05/98 98-201

office@conplusultra.com

 

Gerne können Sie sich hier unseren Folder zum Thema „EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2018“ downloaden.


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