10 Jahre Energieausweis

11.07.2018

Seit beinahe zehn Jahren gibt es den verpflichtenden Energieausweis. Da dieser maximal 10 Jahre gültig ist, erreichen bald eine Vielzahl von Energieausweisen die Gültigkeitsgrenze und sind dann verpflichtend zu erneuern.

Die Grundlage für den Energieausweis bildete die OIB Richtlinie 6, Ausgabe 2007 – mit dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz war es mit 1.1.2009 Pflicht bei der „In-Bestand-Gabe“ (z.B. Verkauf, Vermietung, Verpachtung) einen Energieausweis vorzulegen. 

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz wurde im Jahr 2012 in einer neuen Fassung veröffentlicht, woraus sich eine Reihe von Änderungen ergaben, die nun mit der Aktualisierung endgültig umgesetzt werden müssen. 

Strafen für Vermieter und Immobilienmakler bei Nichtbeachtung
Bei Immobilienanzeigen ist nicht nur der Heizwärmebedarf (HWB), sondern auch der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) verpflichtend anzuführen. 

Dies sind für Kaufinteressenten zwei aussagekräftige Werte hinsichtlich der Qualität des Gebäudes - ­der HWB definiert den Zustand der Gebäudehülle und der fGEE erfasst zusätzlich die Effizienz der Heizungsanlage. 

Bei Nichtanführen haftet nicht nur der Vermieter oder Bestandgeber dafür, sondern auch der Immobilienmakler. Dafür drohen bald Strafen bis zu EUR 1.450,–. 

Die IfEA Institut für Energieausweis GmbH – ein Unternehmen der Energie AG - ist der professionelle Ansprechpartner bei der Neuausstellung eines Energieausweises und bei allen weiteren Fragen zum Thema.


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