Künftige Klärschlammbewirtschaftung

Das Warten auf gesetzliche Regelungen

Phosphor ist ein strategisch wichtiger Rohstoff für die Landwirtschaft © iStock/weerapatkiatdumrong
Phosphor ist ein strategisch wichtiger Rohstoff für die Landwirtschaft © iStock/weerapatkiatdumrong

29.06.2021

Die bundesweite Klärschlammstrategie war unter anderem Thema der Erfahrungsaustauschrunde „Klärschlamm“ des Cleantech-Clusters am 16. Juni 2021. Einhelliger Tenor: Klare gesetzliche Regelungen werden als notwendig erachtet.

„Die Rahmenbedingungen werden zwar langsam verständlicher, eine endgültige Entscheidung und Verordnung ist aber noch ausständig“, sagt DI Dorian Wessely, Projektmanager im Cleantech-Cluster. Und er erklärt weiter: „Das aktuelle Reglement hat für viele derzeit nur einen Empfehlungscharakter und führt deswegen zu keinen großen Veränderungen. Neben klaren gesetzliche Regelungen braucht es noch mehr Forschungsarbeit, neue Technologien und Lösungen für Übergangsperioden.“

Neufassung der Abfallverbrennungsverordnung

Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 weist als Ziele der künftigen Klärschlammbewirtschaftung einerseits die Phosphorrückgewinnung aus kommunalen Klärschlämmen und andererseits die weitgehende Zerstörung der im Klärschlamm enthaltenen Schadstoffe bzw. Schaffung verlässlicher Senken für diese aus. DI Hubert Grech vom BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) berichtete u.a. über den Begutachtungsentwurf der Neufassung der Abfallverbrennungsverordnung (AVV). Darin sieht §20 Klärschlammverbrennung und Phosphorrückgewinnung vor,  dass Klärschlamm aus kommunalen Abwasserreinigungsanlagen mit einem Bemessungswert ab einem Einwohnergleichwert (EW) von 20.000 einer Verbrennung zuzuführen ist. Zumindest 80 Masseprozent des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors müssen dabei zurückgewonnen werden. Alternativ ist auch die Rückgewinnung des Phosphors direkt auf der Kläranlage möglich – hierbei müssen jedoch mindestens 60 Masseprozent des Phosphors bezogen auf den Kläranlagenzulauf zurückgewonnen werden. Außerdem sind Melde- und Aufzeichnungspflichten ab 1. Jänner 2030 verpflichtend vorgesehen.

Landwirtschaftliche Verwertung – ein Auslaufmodell?

Durch die Tendenz zur Monoverbrennung von Klärschlämmen ab einem EW von 20.000 sehen viele Stakeholder die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen – im Sinne der Kreislaufwirtschaft – gefährdet. Das Ministerium sowie die Forschung argumentieren mit dem Vorsorgeprinzip und dem vorausschauenden Umgang mit möglichen Schadstoffen, die im Klärschlamm – in Abhängigkeit der Eingangsfracht – definitiv vorkommen können.

Strategien des Phosphormanagements für Österreich

DI Arabel Amann und Univ.-Prof. Matthias Zessner vom Institut für Wassergüte und Ressourcenmanagement der TU Wien berichteten aus dem gerade abgeschlossenen Projekt StraPhos. Ziel dieses Projekts war die Erarbeitung von Trade-Offs – also gegenläufigen Abhängigkeiten – zwischen Kosten, Umweltauswirkungen und der Rückgewinnungsrate des Phosphors aus Klärschlamm unter Einbeziehung der lokal in Österreich vorliegenden Strukturen.

Kosten-Nutzen-Analyse

So könne eine Phosphor-Nutzung von mehr als 65 % bezogen auf den Kläranlagenzulauf nur mit Einbeziehung auch der kleineren Anlagen ab 2.000 EW gesichert erreicht werden. Für Kläranlagen zwischen 2.000 und 20.000 EW sind die Szenarienkosten pro Anlage im Mittel deutlich höher. Bestand und Ausbau zeigen gewisse Trade-Offs zwischen Kosten und Umweltauswirkungen. Deshalb erscheint für die Experten ein Mittelweg aus Nutzung des Bestandes und Ausbau von Kapazitäten im Westen und im Raum Oberösterreich als sinnvoll. So gelingt es, die Transportdistanzen zu verkürzen und die damit einhergehenden Umweltauswirkungen zu reduzieren, gleichzeitig aber die Kosten durch Nutzung des Bestands zu beschränken.

Veranstaltungsreihe Erfahrungsaustauschrunde Klärschlamm

Viermal pro Jahr treffen sich Unternehmensvertreter*innen aus der Abwasser- und Abfallwirtschaft bei der Erfahrungsaustauschrunde „Klärschlamm“ des Cleantech-Clusters. Die gemeinsam definierten Themen werden in der geschlossenen Gruppe diskutiert, um Erfahrungen und Praxiswissen zu teilen und voneinander zu lernen.

Teilnahmebetrag pro Treffen pro Unternehmen (max. 2 Personen):

150,00 € (exkl. MwSt.) für Partner des Cleantech-Clusters
200,00 € (exkl. MwSt.) für Partner einer anderen Cluster-Initiative
300,00 € (exkl. MwSt.) für Nicht-Partner


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